Konditionen für die Vermittlung von EU-Bürgern
Für erfolgreich vermittelte EU-Bürger berechnen wir eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % des gesetzlichen Mindestlohns auf Basis von 168 Arbeitsstunden pro Monat.
Die Abrechnung erfolgt monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Hierfür wird einmal pro Monat eine Rechnung ausgestellt.
Die Provision wird nur bei erfolgreicher Einstellung des vermittelten Mitarbeiters berechnet.
Konditionen für Nicht-EU-Bürger
Nicht-EU-Bürger werden über unseren polnischen Partner beschäftigt und für Einsätze in Deutschland bereitgestellt.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis des jeweils gültigen Mindestlohns zuzüglich der gesetzlichen Arbeitgeberanteile und der Firmenkosten.
Die Kosten setzen sich derzeit wie folgt zusammen:
✔ Gesetzlicher Mindestlohn Deutschland
✔ Arbeitgeberanteil: 22 %
✔ Firmen- und Verwaltungskosten: 10 %
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot entsprechend Ihrem Personalbedarf.